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   BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 75/04   

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https://dejure.org/2004,6964
BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 75/04 (https://dejure.org/2004,6964)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.2004 - 1Z BR 75/04 (https://dejure.org/2004,6964)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 2004 - 1Z BR 75/04 (https://dejure.org/2004,6964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 15 Abs. 2 Satz 1 WEG §§ 18, 19, 53, 58

  • Judicialis

    BNotO § 15 Abs. 2 Satz 1; ; WEG § 18; ; WEG § 19; ; WEG § 53; ; WEG § 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 15 Abs. 2 Satz 1; WEG § 18 § 19 § 53 § 58
    Einstellung freiwilliger Versteigerung von Wohnungseigentum bei freihändiger Übertragung auf Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entziehung des Wohnungseigentums durch Versteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss eines Notars im Versteigerungsverfahren ; Recht des Notars auf Verweigerung der Fortsetzung des Versteigerungsverfahrens trotz freihändiger Übertragung des Wohnungseigentums ; Befugnis des Notars zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2005, 224
  • NZM 2005, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 11.12.2003 - 1 W 71/03

    Amtsverweigerung des Notars: Pflicht zur Fortsetzung des Versteigerungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 75/04
    In allen sonstigen Fällen verbleibt es bei der Beschwerdemöglichkeit nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BNotO (vgl. KG FGPrax 2004, 91; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 58 Rn. 1; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 58 Rn. 2; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 58 WEG Rn. 1; Staudinger/Kreuzer BGB 12. Aufl. § 58 WEG Rn. 1; a.A. Bärmann/Pick WEG 15. Aufl. § 58 Rn. 1; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 58 WEG Rn. 1; MünchKomm BGB/Commichau 4. Aufl. § 58 WEG Rn. 5).

    Das Landgericht ist insoweit der Rechtsprechung des Kammergerichts (FGPrax 2004, 91) gefolgt, der sich auch der Senat anschließt.

  • OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02

    Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren; Anforderungen an einen Buchauszug

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 75/04
    Das entspricht dem im Vollstreckungsrecht geltenden Grundsatz, wonach der streitige Erfüllungseinwand grundsätzlich vom Schuldner im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen ist (vgl. OLG München NJW-RR 2002, 1034/1035 ; Zöller/Stöber ZPO 24. Aufl. § 775 Rn. 12; Thomas/Putzo ZPO 26. Aufl. § 887 Rn. 4).
  • OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 102/06

    Geschäftswert bei Weigerung des Notars zur Löschung eines Grundpfandrechts

    Der Geschäftswert für ein Verfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO hat sich am Interesse des beschwerdeführenden Beteiligten an der Vornahme der Amtshandlung zu orientieren (vgl. BayObLG DNotZ 2005, 224/226; OLG Zweibrücken NotBZ 2005, 194/195).
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